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WICHTIG: Ab 2025 muss Deine Website barrierefrei sein!

Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass Du prüfst, inwiefern Deine Website davon betroffen ist und welche Maßnahmen Du jetzt in die Wege leiten solltest. Was genau bedeutet diese Pflicht? Wie sind die Fristen? Und was solltest Du tun? In diesem Artikel geben wir Dir Orientierung.

Grundsätzliches

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.
  • Betroffen sind Dienstleistungen im digitalen Geschäftsverkehr, wozu Websites und Apps gehören können.

 

Fakt ist: Die Pflicht zur Barrierefreiheit wird in Kraft treten. Du solltest dieses Thema möglichst bald angehen, damit Du Dir später keine Sorgen machen musst.

Die Herausforderungen, die damit verbunden sind, eine Website barrierefrei zu gestalten, sind nicht klein, aber der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall. Denn eine barrierefreie Website ist auch schlichtweg eine bessere Website. Schneller, besser für SEO-Maßnahmen vorbereitet.

 

Was passiert, wenn Deine Website die Anforderungen nicht erfüllt?

Im blödesten Fall kann die Einstellung Deines Webangebots angeordnet werden – und teuer kann es auch werden. Hier ein paar mehr Infos dazu:

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Dein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, kann sie Dich auffordern, die Barrierefreiheit herzustellen. Falls Du die Aufforderung(en) ignorierst, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden.

Wichtig zu wissen ist auch, dass nicht nur die Marktüberwachungsbehörde von sich aus aktiv werden kann, sondern sie kann auch durch Verbraucher*innen oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden. Bleibt abzuwarten, ob nicht auch der eine oder andere Marktbegleiter hier mit Argusaugen auf die digitalen Angebote seiner Konkurrenten blickt.

 

Bist Du betroffen?

Für wen gelten die neuen Gesetze und für wen nicht?

Zu den im Gesetz erwähnten Dienstleistungen zählen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken auf Deiner Website. Gültig ist es grundsätzlich für deutsche Unternehmen (übrigens auch für Behörden und öffentliche Einrichtungen). Aber es gibt Ausnahmen:

Rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen im Prinzip nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass direkt beim Aufrufen der Website klar ersichtlich sein soll, dass sich das Angebot nur an Unternehmen richtet.

Wir empfehlen Dir, mit einem Rechtsbeistand zu klären, ob Deine Website und die damit erbrachten Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben unter das BFSG fallen und Du somit die Regelungen zur Barrierefreiheit einhalten musst.

Darüber hinaus müssen Websites auch eine “Erklärung zur Barrierefreiheit” bereithalten, die selbstverständlich selbst barrierefrei und barrierefrei zugänglich sein muss.

Kleinunternehmen sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Wichtig, ist es, sich bei dieser Regelung Folgendes bewusst zu machen: Wenn nur eines dieser Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt ist, dann muss das Unternehmen die Regelungen des BFSG erfüllen. Für Unternehmen, die mit Produkten befasst sind, die unter das BFSG fallen, gibt es keine entsprechende Ausnahmeregelung.

Auch wenn Du als reines B2B-Unternehmen vielleicht nicht betroffen bist, bedenke: Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile, auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist.

Übrigens: Für Google beispielsweise sind barrierefreie Webseiten durch hinterlegte Alternativtexte, verständliche Sprache und Metadaten automatisch „bessere“ Seiten und erhalten dadurch also oft ein besseres Ranking.

 

Was muss erfüllt werden?

Was muss Deine Seite leisten, damit sie als barrierefrei gilt?

Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik sind barrierefrei zu gestalten. Das heißt, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Dazu gehören unzählige Aspekte, wie beispielsweise:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
  • Sind Links und Schaltflächen über die Tastatur bedienbar?
  • Screenreader-Kompatibilität Deiner Website
  • Nutzung von verständlicher Sprache
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen
  • Barrierefreie Bedienbarkeit bei Kaufprozessen
  • Klare Struktur der Website
  • Leicht zu lesende Schriftarten
  • Alternative Texte für Medieninhalte
  • Videos- und Audioinhalte mit Untertiteln
  • Geräteunabhängigkeit

 

Wie kann ich meine Website prüfen?

Und wie erlange ich Sicherheit?

Es gibt professionelle Anbieter, die eine Prüfung Deiner Website vornehmen können. Bei einigen kannst Du dann auch eine entsprechende Dokumentation erhalten. Bei umfangreichen Websites können die Kosten dafür mehrere Tausend Euro betragen.

Darüber werden im Web aktuell einige Tools angeboten, mit denen man die Barrierefreiheit selbst testen kann. Leider sind viele Tools Stückwerk und prüfen beispielsweise nur einen Teilaspekt wie die Screenreader-Kompatibilität. Selbst größere Anbieter geben an, dass ihr automatisiertes Tool nur zwischen 50 und 60 Prozent der Fehler aufdecken kann. Deshalb empfehlen wir Dir für einen ersten Schritt eine andere Herangehensweise:

 

Kann ich das Thema auf einfachere Weise angehen?

Kann querformat das für mich machen?

Wenn Du möchtest, können wir Deine Website mit einem professionellen Tool, welches wir benutzen, prüfen. Das ist zwar keine vollständige Prüfung mit einer rechtssicheren Dokumentation, dennoch gibt diese Analyse Dir eine gute erste Orientierung, was bei Deiner Website auf Dich zukommt.

Ein weiterer großer Vorteil für Dich: Bei uns erhältst Du nicht einfach nur die Fehlerberichte und stehst dann alleine damit da. Wir können Dir direkt Handlungsempfehlungen zusammenstellen und natürlich auch gleich die Umsetzung barrierefreier Lösungen für die Knackpunkte an Deiner Website realisieren. Eine Prüfung durch spezielle Experten erst danach vornehmen zu lassen, lohnt sich aus unserer Sicht weitaus mehr.

Analyse Deiner Website anfordern

 

Checkliste zur Prüfung Deiner Website auf Barrierefreiheit ab 2025

Willst Du Dir zunächst die Thematik einmal selbst anschauen? Dafür haben wir für Dich eine Checkliste erstellt. Diese Checkliste dient Dir als Selbsttest, damit Du selbst einige relevante Punkte prüfen kannst. Sie orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und den Konformitätsleveln A und AA, ebenso wie an der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Einige Kontrollpunkte berücksichtigen auch das höhere Level AAA.

Checkliste jetzt downloaden

 

Bis wann musst Du handeln?

Fristen und Termine.

Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Bis dahin ist bereits eine Übergangsfrist abgelaufen. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein. Nur für bestehende Inhalte, die auch nicht mehr verändert werden, gilt eine Übergangszeit bis 2030.

Wichtig: Plane Deine Überarbeitung frühzeitig ein. Bedenke dabei, dass Anpassungen einen gewissen Vorlauf benötigen. Zudem werden viele das Thema auf die lange Bank schieben, sodass es in den Monaten vor dem Stichtag zu Engpässen bei Entwicklern kommen kann. Handle deshalb am besten frühzeitig!

Sprich uns einfach jetzt zeitnah an, wenn Du Unterstützung brauchst:

E-Mail: kontakt@querformat.info

 

Bitte beachte: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen solltest Du einen auf dieses Thema spezialisierten Rechtsbeistand hinzuziehen.